MPU – Laboruntersuchungen
MPU - Fahreignung
Erfolgte der Verlust der Fahrerlaubnis auf Grund eines Vorfalls wegen Alkohol (MPU wegen Alkohol) oder Drogen (MPU wegen Drogen) am Steuer, wird den Probanden vor der eigentlichen medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU genannt, regelmäßig die Erbringung eines Alkohol- bzw. Drogenabstinenz-Nachweises auferlegt.
Die genauen Bedingungen für die chemisch-toxikologische Untersuchung von Urin- oder Haarproben im Rahmen der MPU sind in den sogenannten „Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik“ eindeutig geregelt und schriftlich festgehalten. In welchem Umfang solche Labortests durchgeführt werden sollen und ob Urin oder Haare als Untersuchungsmaterial gewählt werden sollten, aber auch der Zeitraum, für welchen eine Abstinenzkontrolle durchgeführt werden muss, sollte in einem vorbereitenden Gespräch mit einem Verkehrspsychologen oder einer MPU-Vorbereitungsstelle genau geklärt werden.
Wie es die Regeln für die Fahreignungsdiagnostik (MPU) eindeutig vorschreiben, sind wir bzw. das Labor Krone als unser Kooperationspartner für die toxikologische Laboranalyse gemäß der DIN EN ISO Norm 17025:2005 für forensische Zwecke akkreditiert und damit berechtigt, Alkohol- und Drogentests für die MPU durchzuführen. Neben der reinen Laboranalyse sind wir besonders auf die Interpretation der Untersuchungsbefunde spezialisiert.